Heilpraktiker sind grundsätzlich in der Kalkulation ihrer Honorarsätze frei.
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Behandlung in der Regel privat tragen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger ob Sie im Anschluss Kosten erstattet bekommen. Viele gesetzliche Krankenversicherungen stellen für Heilpraktikerbehandlungen einen gewissen Jahresbetrag zur Verfügung. Ansonsten können Sie diese aber auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
Häufig übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Heilpraktiker-Behandlungskosten ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, was Ihre Police abdeckt.
Im Hausbesuch nehme ich 1€/min plus Anfahrtspauschale (rund 20€ im Raum Frankfurt). Bei umfangreichen Behandlungen, wie etwa der Blutegeltherapie und ähnlichem, müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten für Arzneimittel und Materialien rechnen.
„An Qualität erinnert man sich lange, nachdem der Preis vergessen ist.“
Aldo Gucci (1905-1990)